- Es darf nur vom Ufer aus geangelt werden.
- Erlaubt ist das Angeln mit 2 Ruten, mit je einem Haken. Die Ruten sind ständig zu beaufsichtigen.
- Das Angeln mit Schwimmbrot an der Gewässeroberfläche ist untersagt.
- Beim Raubfischangeln ist auf die unterschiedlichen Schonzeiten zu achten.
- Jeder Angler hat seine gefangenen Fische selbst zu verwerten. Tausch, Verkauf oder umsetzen in andere Gewässer ist nicht gestattet.
- Das Hältern der Fische in einem Setzkescher nach HFischV (0,50 * 3,50 Meter) ist erlaubt. Jedoch nur Fische bis 20 cm.
- In der Schonzeit stehende und untermaßige Fische (siehe HFischV) sind sofort zurückzusetzen. Während der Schonzeit von Hecht ist kein gezieltes Raubfischangeln erlaubt. Barsche ab 20 cm sollen dann zurück gesetzt werden.
- Bei der Ablandung ist immer ein Hebekescher zu verwenden.
- Alle Mitglieder des Vereins sind dazu verpflichtet tote und kranke Fische aus dem Gewässer zu entfernen und zu beseitigen. Außerdem ist der Gewässerwart zu informieren!
- Jugendliche ohne Sportfischerprüfung dürfen nur unter Aufsicht eines erwachsenen Mitgliedes mit Fischereischein angeln.
- Der Angelplatz ist immer aufgeräumt zu verlassen.
- Der Verein haftet nicht für Unfälle bei Ausübung der Angelei.
- Das Angeln im Schongebiet ist nicht erlaubt! (siehe Beschilderung)
- Zwillings- bzw. Drillingshaken sind nur für den Raubfischfang gestattet. Außerdem ist beim Raubfischangeln mit Köderfisch dieser vorher zu töten! (siehe HFischG)
- Das Angeln ist ganzjährig erlaubt, jedoch nicht bei gefrorenem Wasser.
- Bei Vereinsangeln am Vereinsgewässer ist das Angeln einen Tag vor der Veranstaltung im Außenbereich untersagt. Bei Hegeangeln außerhalb der Teichanlage, ist das Angeln währenddessen am Vereinsgewässer untersagt. (siehe Fangbuch Seite 8)
Fangbegrenzungen:
Aal 5 Stück pro Jahr Barsch 5 Stück pro Jahr Forelle 3 Stück pro Woche (die Woche geht von Montag bis Sonntag) Hecht ab 80 cm muss entnommen werden (jedoch nur 1 pro Monat) Karausche Entnahmeverbot Karpfen (Zuchtform) keine Fangbegrenzung Karpfen (Wildform) 3 Stück pro Jahr Schleie 5 Stück pro Jahr Stör Entnahmeverbot Weissfische 3 Stück pro Monat ab 20 cm (inkl. Aland) Rapfen Entnahmeverbot - Kontrollberechtigt sind die Mitglieder des Gesamtvorstandes. Verstöße gegen die Teichordung sind dem Vorstand zu melden. Zuwiderhandlungen werden gemäß §11 der Satzung geahndet.
- Die Teichordnung und das Fangbuch sind bei der Angelei mitzuführen.
- Entnommene Fische sind sofort im Fangbuch und an der Kreidetafel zu dokumentieren.
- Das Fangbuch hat eine Gültigkeit bis Dezember oder Januar eines jeden Jahres.
Ein neues Fangbuch wird nur gegen Rückgabe des alten Fangbuches und vorlegen eines gültigen Jahresfischereischeines ausgestellt.
Der Vorstand im August 2024